Dipl.-Kfm. Klaus Arlt

STEUERBERATER


Jahresabschlüsse nach HGB

Für Gewerbetreibende, die pflichtgemäß oder freiwillig Bücher gem. HGB führen, erstellen wir die Handelsbilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei Kapitalgesellschaften wird der Jahresabschluss um den Anhang erweitert.

Für Kapitalgesellschaften erstellen wir auch das Offenlegungsexemplar für die Veröffentlichung beim Bundesanzeiger. Dabei wird darauf geachtet, dass nur die notwendigen Mindestangaben veröffentlicht werden, falls die Geschäftsführung kein anderes bilanzpolitisches Ziel formuliert.