Dipl.-Kfm. Klaus Arlt

STEUERBERATER


Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

[tabs class=“yourcustomclass“] [tab title=“Finanzbuchhaltung“ active=“active“]

 

Die Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für alle betriebswirtschaftlichen Entscheidungen, für die Bemessung der Umsatzsteuer sowie für die steuerliche Gewinnermittlung. Deshalb ist die Qualtität der Finanzbuchhaltung ein entscheidender Faktor für die Qualität der darauf aufbauenden Entscheidungen und Basis für steuerliche und betriebswirtschaftliche Planungen.

Entsprechend der Wichtigkeit der Finanzbuchhaltung legen wir besonderen Wert darauf, dass die Buchführung stets zeitnah erfolgt und es dadurch möglich ist, die betriebliche Entwicklung mit Hilfe von betriebswirtschafltichen Auswertungen (z.B. Controllingreport) zu beurteilen und bei Fehlentwicklungen Informationen bereitzustellen, damit der Unternehmer zielgerichtete Entscheidungen treffen kann.

[/tab] [tab title=“Beleglose Buchführung“]

 

Wir bieten neben der „konventionellen“ Buchführung auch die Möglichkeit, eine beleglose Buchführung einzurichten. In diesem Fall müssen die Buchungsbelege durch den Mandanten elektronisch per Fax oder Scanner an das Rechenzentrum von DATEV übermittelt werden. Die Kontobewegungen werden von Ihrer Hausbank ebenfalls elektronisch an das Rechenzentrum DATEV übertragen.

Die Belege und die Bankbewegungen werden dann durch uns vom Rechenzentrum abgerufen und auf dieser Basis die Buchhaltung erstellt.

Ein Vorteil der beleglosen Buchführung besteht darin, dass der Mandant die Belege nicht mehr aus der Hand geben muss.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Belege jederzeit am Bildschirm betrachtet und bei Bedarf ausgedruckt werden können, da die Buchungsbelege elektronisch mit den entsprechenden Buchungssätzen verknüpft sind, Das hat z.B. bei einer späteren Betriebsprüfung den Vorteil, dass dem Betriebsprüfer die Belege sofort elektronisch zur Verfügung gestellt werden können.

Das DATEV-Programm „Unternehmen online“ ermöglicht es den Mandanten darüber hinaus, jederzeit die aktuellen Buchführungsdaten, betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen über das Internet abzurufen, so dass der Mandant stets die aktuellen Unternehmenszahlen zur Verfügung hat. Dabei kann z.B. vereinbart werden, dass die Buchführung wöchentlich erstellt wird.

[/tab] [tab title=“Lohnbuchhaltung“]

 

Die Lohnbuchhaltung ist ein sensibler Bereich, da sowohl die Löhne und Gehälter pünktlich abgerechnet als auch die Beitragsmeldungen an die Sozialversicherungsträger und die Lohnsteueranmeldungen an die Finanzämter pünktlich elektronisch übermittelt werden müssen.

Wir erstellen alle Lohnabrechnungen mit dem System DATEV, wobei die Meldungen an die Sozialversicherungsträger und die Finanzämter über das Rechenzentrum von DATEV erfolgen.

Damit ist auch sicher gestellt, dass alle Rechtsänderungen zuverlässig berücksichtigt werden und die Datenübertragung mit höchster Sicherheitsstufe erfolgt.

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